Raymond Schneider – Kammerjäger aus dem Saarland berät sie umfassend
Wer Schädlinge im Garten mit Bioziden bekämpfen möchte, muss seit dem 1 Januar 2025 ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einem Schädlingsbekämpfer / Kammerjäger führen. Dieses dient einem ganz bestimmten Zweck. Ohne ein vorheriges Beratungsgespräch dürfen sie solche Schädlingsbekämpfungsmittel nicht mehr kaufen. Diese neue Regelung soll unter anderem dazu beitragen, die Umwelt zu schützen. Diese neue Verordnung für Biozid-Produkte wurde von der Bundesregierung (ChemBiozidDV) erlassen. Sie verpflichtet Garten-Besitzer und Wohnungs- und Hauseigentümer, sich vor dem Kauf von Schädlingsbekämpfungsmitteln fachgerecht beraten zu lassen. Diese Pflicht gilt sowohl im Einzel- als auch im Online-Handel. Ziel des Beratungsgesprächs ist es, dass Verbraucher keine unnötigen Chemikalien versprühen. Darüber hinaus informiert der Berater seine Kunden über umweltfreundliche Alternativen und präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Insekten und anderen Schädlingen, die unter anderem rosa Eier in Gärten hinterlassen.
Seit 01.01.2025 gilt für folgende Biozid-Produkte das „Verbot der Selbstbedienung“ :
Dies gilt für Produkte, die aufgrund ihrer Kennzeichnung nicht für die breite Öffentlichkeit zugelassen sind, oder
die zu diesen Produktarten gehören :
Produktart 14
Rodentizide (zum Beispiel zur Bekämpfung von Nagetieren wie Mäusen und Ratten)
Produktart 18
Insektizide, Akarizide (beispielsweise zur Bekämpfung von Milben und Zecken) und Produkte gegen
andere Arthropoden (zum Beispiel Insekten und Spinnen)
Produktart 21
Antifouling-Produkte (beispielsweise zur Bekämpfung von Pflanzen an Wasserfahrzeugen)
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Diese neue Pflicht für Garten-Besitzer und Wohnungs- und Hauseigentümer, ab 2025 : Giftige Mittel können gefährlich
für andere Tiere sein.
Diese neue Verordnug dient nur dazu, dass gut informierte Käufer besser vor gesundheitsschädlichen Stoffen und Fehlanwendungen geschützt sind. Tragische Vorfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig es ist : Einige Schädlingsbekämpfungsmittel können bei Ihren geliebten Vierbeinern schwere Vergiftungen verursachen und im schlimmsten Fall tödlich wirken, deshalb forderten die Verbraucherschützer auch, endlich ein Gesetz dazu zu erlassen. Seit dem 01.01.2025 ist dieses Gesetz nun Aktiv. Ich Raymond Schneider & mein Team stehen Ihnen jederzeit für so ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Wir arbeiten für Sie im ganzen Saarland. Unsere Zentrale befindet sich in Saarbrücken.